Keine zusätzliche Beinfreiheit für Politiker
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In der vergangenen Woche wurde von verschieden Medien berichtet, dass die Fluggesellschaft „Air Berlin“ Politiker mit besonderen Vorzügen ausstattet. Die skandalsierende Berichterstattung war falsch. Eine Vorteilnahme "der Politiker" liegt nicht vor. Die Bundestagsverwaltung hat mit Verweis auf die Regelungen des Abgeordnetengesetz das klargestelltt. Parallelen zur sogenannten Lufthansa-Bonusmeilen-Affäre von 2002 sind nicht vorhanden. Vielmehr wurden die Rahmenbedingungen für die Nutzung solcher Bonusprogramme durch Abgeordnete seit damals deutlich verschärft und bei dem aktuellen Fall eingehalten. weiterlesen...
