FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sind Diäten und wieso bekommt ein Abgeordneter überhaupt Diäten?

Diäten sind grundsätzlich als eine Abgeordnetenentschädigung für Parlamentarier zu verstehen.
Sie sollen die Unabhängigkeit der Abgeordneten stärken und gleichzeitig auch Menschen aus nicht vermögendem Hause ermöglichen sich der Politik zu widmen. Und insbesondere sollen Diäten Bestechungen verhindern.
Grundlage für die Diäten ist der Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz (GG): "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung."

Warum dürfen Abgeordnete selbst über die Höhe der Diäten bestimmen?

Die Parlamentarier dürfen nicht nur, sie müssen sogar ihre Diäten selbst festlegen. Das sogenannte Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1975 und betont, dass die Bundestagsabgeordneten transparent und "vor den Augen der Öffentlichkeit" über ihre finanzielle Vergütung als Abgeordnete entscheiden sollen.
Dies ist die Grundlage dafür, dass trotz aller Kritik, die Abgeordneten auch heute noch selbst über die Höhe der Diäten entscheiden.

Was ist eine Aufwandspauschale? Warum gibt es pauschalisierte steuerfreie Leistungen für Mitarbeiter, Arbeitsmittel, Wahlkreisbüros etc.?

Die Abgeordneten erhalten eine steuerfreie Aufwandspauschale. Diese dient u.a. dazu die Bürokosten im Wahlkreis (Einrichtung und Unterhaltung, z.B. Miete, Möbel, Porto etc.) zu bezahlen. Davon muss aber auch die Zweitwohnung in Berlin, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen), weitere Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen und sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) bestritten werden.
Die ausgezahlte Aufwandspauschale muss nicht als Einnahme versteuert werden. Im Gegenzug dafür sind die oben genannten Ausgaben für die Arbeit des Abgeordneten nicht steuerlich absetzbar.

Muss ein Bundestagsabgeordneter keine Steuern zahlen?

Ein Abgeordneter muss genauso wie jeder andere auf sein Gehalt, die Diäten, Steuern zahlen. Nur die Aufwandspauschale ist steuerfrei.

Muss ein Stundennachweis geführt werden? Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Es muss kein Stundennachweis über die Anwesenheit im Parlament, dem deutschen Bundestag, geführt werden. Allerdings gibt es Abzüge bei Nichtanwesenheit. Für das Verpassen eines Sitzungstages in Berlin werden 100 € und für das Verpassen einer namentlichen Abstimmung 50 € von der Aufwandspauschale abgezogen.

Haben Abgeordnete Urlaub? Wie hoch ist ihr Urlaubsanspruch?

Das Abgeordnetengesetz sieht keinen Urlaubsanspruch vor. Es liegt in der Hand der Abgeordneten, wie oft und wie lange sie Urlaub machen. Ich selbst arbeite im Regelfall achtzig Stunden in der Woche, freie Wochenenden gibt es kaum. Die ersten drei Jahre im Parlament habe ich mir keinen längeren Urlaub gegönnt. Auch im Doppelwahljahr 2008/2009 war Urlaub nicht möglich. Auf Dauer hält man ein solches Pensum nicht durch. Deshalb versuche ich drei bis vier Wochen im Jahr Urlaub zu machen - in der Sommerpause und über den Jahreswechsel gönne ich mir etwas Auszeit, um wieder Kraft zu tanken.

Die Sitzungen im Bundestag bzw. die Anwesenheit der Abgeordneten sind ja sehr überschaubar. Warum gibt es keine Pflicht? Reisekosten sind für MdB frei, mit der Bahn oder Flugzeug.

Der Deutsche Bundestag hält an mehr als 20 Wochen Sitzungen im Jahr ab (im Jahr 2011 sind es sogar 22). Da die Bundestagsabgeordneten auch Verpflichtungen in ihrem Wahlkreis haben, ist diese Regelung durchaus ausgewogen. Für die Mitglieder des Deutschen Bundestages besteht an den Sitzungstagen Präsenzpflicht. Bei einem Fehlen (auch bei Krankheit) werden dem Abgeordneten 50 Euro bei entschuldigtem Fehlen bzw. 100 Euro bei unentschuldigtem Fehlen pro Sitzungstag abgezogen. Auch die Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung wird im übrigen mit 50 Euro bestraft.
Die Frage, warum das Plenum im Bundestag manchmal nicht gut gefüllt ist, wird immer wieder gestellt. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zunächst finden parallel zum Plenum oft Ausschusssitzungen oder Anhörungen statt, bei denen Abgeordnete teilnehmen müssen. Auch gibt es oft wichtige Gesprächstermine (z.B. mit Besuchergruppen aus dem Wahlkreis) die in dieser Zeit stattfinden. Viele Abgeordnete verfolgen die Debatten auch in ihrem Büro am Parlamentsfernsehen und erledigen währenddessen andere Dinge wie z.B. Postbearbeitung. Nichtanwesenheit im Plenum heißt also nicht, dass der Abgeordnete nicht in Berlin an seinem Arbeitsplatz ist. Dies sieht man im übrigen auch daran, dass bei den namentlichen Abstimmungen immer eine sehr hohe Präsenz erreicht wird. Es spielt natürlich auch eine Rolle, dass jeder Abgeordnete bestimmte Schwerpunktthemen hat und nicht alle Themen mit der gleichen Intensität bearbeiten kann. Im Regelfall ist der Abgeordnete bei „seinen“ Themen aber im Plenum anwesend.
Nicht alle Reisekosten des Abgeordneten sind „frei“. Übernommen werden nur die Kosten für die Reisen eines Abgeordneten in Ausübung seines Mandats. Diese Mandatsreisen können in der Tat mit der Bahn oder mit dem Flugzeug durchgeführt werden.

Warum sind bei den Wahlkampfkosten 2009 0,- Euro bei Büro und nur 30,- Euro bei Personal ausgewiesen? Das müsste doch mehr sein?

Dass für Büro und Personal keine oder kaum Ausgaben entstanden sind, liegt daran, dass der Bundestagswahlkampf 2009 von den hauptamtlich angestellten Kräften der SPD-Geschäftsstellen und mit bereits vorhandenem Büromaterial und hauptsächlich über ehrenamtlich engagierte SPD-Mitglieder unterstützt wurde. Bei den 30 Euro für Personal handelt es sich um eine Versicherung für die ehrenamtlichen Wahlkampfhelfer.

Warum gehen die Summen bei Einnahmen und Ausgaben bei den Wahlkampfkosten genau auf?

Dass die Summe genau aufgeht, liegt daran, dass nicht verbrauchtes Geld aus dem Wahlkampf-Etat an den SPD-Unterbezirk Rottal-Inn zurück fließt und als Rücklage für die kommenden Wahlkämpfe angelegt wird. So wird nur das als Eigenanteil des SPD-Unterbezirkes verbucht, was auch tatsächlich im Wahlkampf benötigt wird.

Ihre Wahlkampfausgaben erscheinen (aus amerikanischer Sicht) extrem niedrig. Woran liegt das? Glauben Sie, dass in anderen Wahlkreisen, ggf. von anderen Parteien, wesentlich mehr für den Wahlkampf um ein Direktmandat ausgegeben wird?

Grundsätzlich hängt die Höhe des Wahlkampfbudgets eines SPD-Bundestagsabgeordneten in Bayern von vier Faktoren ab: Die Höhe der finanziellen Zuweisungen aus dem Unterbezirk bzw. der Wahlkreisorganisation der Partei, die Höhe der Zuschüsse der übergeordneten Gliederung und des Landesverbandes, das Spendenaufkommen von Privatpersonen und Unternehmen und die zusätzlichen Eigenmittel der Kandidaten. Die ersten beiden Faktoren werden dabei natürlich maßgeblich durch die finanzielle Situation der Partei beeinflusst. Entsprechend ist der Anteil bei mitgliederstärkeren Untergliederungen auch höher als bei kleineren. Dieser Anteil macht mit 17.630,67 Euro und weiteren 9.000 Euro den Löwenanteil meines Budgets aus. Der Zuschuss meines SPD-Unterbezirkes besteht zu einem Großteil aus den Mandatsträgerabgaben, die ich monatlich aus meiner Abgeordnetenentschädigung an den Unterbezirk abgeführt habe, um Rücklagen für den Wahlkampf zu bilden. Insoweit ersetzt dieses in gewissem Umfang die Eigenmittel. Über vier Jahre werden auf diesem Wege ca. 12.000 Euro beim Unterbezirk angespart.
Die Zuschüsse der Parteigliederungen ergeben sich rein aus der finanziellen Lage der Parteigliederungen und haben nichts mit etwaigen Erfolgsaussichten oder dem jeweiligen Listenplatz der Kandidaten zu tun.
In anderen Bundesländern können diese Beträge auch erheblich höher sein. Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen erhalten nach meinem Kenntnisstand aus diesen beiden Quellen mehr als das Doppelte. Exemplarisch kann ich hier auf die Offenlegung der Wahlkampfkosten der Kollegin Gabriele Frechen verweisen. (http://www.rhein-erft-spd.de/print/11604/6318/index.html) Das von ihr ausgegebene Budget von über 100.000 Euro dürfte aber nach meiner Einschätzung im oberen Bereich der SPD Bundestagsabgeordneten angesiedelt sein. Wie auch aus den Offenlegungen anderer Kollegen hervorgeht (z.B. Christian Lange: http://www.lange-spd.de/parl.-geschaeftsfuehrer/schwerpunkte/offenlegung/wahlkampfkosten_2009.html) sind die mittleren Wahlkampfkosten in der SPD mit etwa 40.000 bis 50.000 Euro zu beziffern.
Was die Einnahmen aus Spenden angeht, ist festzustellen, dass das Spendenaufkommen von Unternehmen und Verbänden an die SPD traditionell eher gering ist - im Gegensatz zu CDU/CSU und FDP. So hat zum Beispiel im Jahr 2009 die CSU 600.000 Euro und die FDP 150.000 Euro vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie erhalten.
Bei meinem letzten Bundestagswahlkampf war das Spendenaufkommen in meinem Wahlkreis höher als in den Vorjahren. Dennoch sind 13.000 Euro an Wahlkampfspenden eher als gering einzustufen, das Spendenaufkommen anderer Kandidaten liegt wahrscheinlich höher. Da die niederbayerischen CSU-Kandidaten ihre Wahlkampfkosten leider nicht offenlegen, kann ich keine belastbaren Zahlen nennen, aber es ist davon auszugehen, dass die finanziellen Ressourcen der CSU-Direktkandidaten im Bezirk Niederbayern ein einiges höher liegen, als das Budget der SPD-Kandidaten.

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