Für meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter bekomme ich wie jede/-r andere Abgeordnete folgende Amtsaustattung (Geld- und Sachleistungen) zur Verfügung gestellt:
- Aufwandspauschale
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Video: Florian Pronold über die steuerfreie Aufwandspauschale von Bundestagsabgeordneten
Jede/-r Bundestagsabgeordnete/-r erhält eine monatliche, steuerfreie Aufwandspauschale von derzeit 4.029 € pro Monat (Stand: 01.01.2012, 2010 und 2011 waren es 3.969 €), insgesamt 48.348 € pro Jahr. Diese dient dazu, die laufenden Ausgaben für die Arbeit als Bundestagsabgeordnete/-r zu finanzieren: Miete, Möblierung, Strom- und weitere Kosten für Bürgerbüros in Deggendorf und Eggenfelden, Miete und Zusatzkosten für Zweitwohnung in Berlin, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen), weitere Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben, etc. Darüber hinausgehende mandatsbedingte Kosten bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Abgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Die Kostenpauschale wird bei Nichtanwesenheit gekürzt: bei unentschuldigtem Fehlen werden 100 € beim Verpassen eines Sitzungstages mit Plenum, 50 € an Sitzungstagen ohne Plenum abgezogen. Auch bei entschuldigtem Fehlen zum Beispiel wegen Krankheit gibt es einen Abzug von 50 € pro Sitzungstag. Beim Verpassen einer namentlichen Abstimmung werden von der Aufwandspauschale ebenfalls 50 € abgezogen.
- Büromittel-Pauschale
- Ausgaben für Büromaterial für das Berliner Büro, Mobiltelefon, zusätzliche technische Ausstattung und ähnliches werden im Rahmen der Büromittel-Pauschale bis zu einer Höhe von maximal 12.000 € im Jahr (seit 01.01.2009 unverändert) gegen Einzelnachweise vom Bundestag übernommen. Wenn die Pauschale nicht ausgeschöpft wird, verfällt sie am Jahresende.
Höhere Ausgaben müssen aus der Aufwandspauschale beglichen werden. Da die Büromittel-Pauschale genauso für mandatsbezogene Sachaufwendungen verwendet wird wie die Aufwandspauschale, sind beide Pauschalen in der Ausgabenrechung gemeinsam erfasst. - Amtsausstattung für Büros
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Zusätzlich zur Aufwandspauschale stellt der Bundestag folgende Büroausstattung bereit:
- Büro am Bundestag in Berlin mit 2 Computern und 1 Laptop, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung
- Jeweils ein Computer und Drucker für die beiden Wahlkreisbüros sowie 1 Laptop.

Video: Florian Pronold über die Amtsausstattung von Bundestagsabgeordneten
Weitere Einrichtung muss aus der Aufwandpauschale angeschafft werden. Diese Ausstattung ist für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit vom Bundestag geliehen und muss nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zurückgegeben werden.
- Mitarbeiter/-innen-Pauschale
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Die mit der Übernahme eines Bundestagsmandates verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen kann kein/-e Abgeordnete/-r ohne die Unterstützung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen. Nur für diesen Zweck und nur gegen Nachweis stehen mir monatlich bis zu 15.053 € (Arbeitnehmer-Brutto, Stand: 01.08.2011) zur Verfügung, um z.B. wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Verwaltungsangestellte und studentische Hilfskräfte zu beschäftigen.
Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiter/-innen ausgezahlt. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein, sie verfallen am Jahresende.
Insgesamt beschäftige ich 7 Personen in Teilzeit (zwischen 12 und 38 Stunden, Stand: 01.06.2011):
- 3 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen
- 1 Sachbearbeiterin
- 1 Sekretärin
- 2 Studentische Hilfskräfte
- gelegentlich Aushilfen
- Reisekosten
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Zu der Ausstattung für Bundestagsabgeordnete gehören ferner innerdeutsche Flüge mit Mandatsbezug (d. h. nicht für Privatreisen, sondern nur bei Reisen die durch das Bundestagsmandat begründet sind), eine Jahreskarte der Deutschen Bahn sowie die mandatsbezogene Nutzung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages innerhalb Berlins.
Zur Verwendung der Bonusmeilen, die bei Dienstflügen von Bundestagsabgeordneten anfallen, hat der Deutsche Bundestag eine Vereinbarung mit der Lufthansa geschlossen. Die Bonusmeilen werden zwar personenbezogen erfasst, können aber auch für die Dienstreisen anderer Parlamentarier eingesetzt werden. Dies liegt im Interesse des Steuerzahlers, da damit Kosten gespart werden können. Oft werden so Auslandsflüge von Abgeordneten finanziert. Die Abgeordneten haben sich dazu verpflichtet, dienstlich erworbene Bonusmeilen ausschließlich für Dienstreisen einzusetzen. Die im Zusammenhang mit dem Mandat angefallenen Bonusmeilen dürfen nicht privat verwendet werden.
